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(pd) Der Regierungsrat möchte den Gemeinden die Möglichkeit geben, von der für die kantonalen Schulen bestehenden und bewährten IT-Infrastruktur zu profitieren. Voraussetzung für den Zugang der Primar- und Musikschulen zu ausgewählten IT-Dienstleistungen des Kantons sind die Definition von geeigneten Rahmenbedingungen sowie eine entsprechende Anpassung des Bildungsgesetzes.

Die Gemeinden sind als Trägerschaft für die Bereitstellung einer geeigneten digitalen Infrastruktur an den Primar- und Musikschulen verantwortlich. Neben der Ausstattung mit Geräten und Internet umfasst dies auch grundlegende IT-Anwendungen wie E-Mail-System, Personendatenverwaltung oder Dateiablage. Aufgrund der immer komplexeren Herausforderungen der voranschreitenden Digitalisierung – wie z.B. bezüglich der Umsetzung von Datenschutzvorgaben oder betreffend Anforderungen an Login-Verfahren – lässt sich diese Aufgabe auf lokaler Ebene immer weniger mit adäquatem Mitteleinsatz wahrnehmen.

IT-Basisleistungen für alle Schulen aus einer Hand
Für die kantonalen Schulen werden diese Services von der Abteilung Informatik (IT.SBL) der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) erbracht. Den Sekundar-, Mittel- und Berufsfachschulen stehen unter anderem Standardanwendungen in den Rechenzentren des Kantons sowie eine einheitliche Schuladministrationslösung (SAL) zur Verfügung, wofür Datenschutz und -sicherheit, Betrieb und Support geklärt und gewährleistet sind. Eine Arbeitsgruppe des Kantons hat deshalb unter Einbezug von Vertretungen der Gemeinden sowie der Schulbeteiligten geprüft, unter welchen Voraussetzungen der Kanton diese Dienstleistungen auch für die kommunalen Schulen anbieten kann.
Als Grundbedingung müssten die kommunalen Schulen die kantonal bereits eingeführten SAL-Module zu Promotion, Vertragswesen und Stammdaten – letzteres als Grundlage für das Identitätsmanagement – sowie das bestehende E-Mail- und Ablagesystem für Mitarbeitende an den Schulen übernehmen. So ergeben sich sowohl für den Kanton als auch die Gemeinden positive Skaleneffekte und eine erleichterte Zusammenarbeit über die verschiedenen Schulstufen hinweg. Nach Bedarf könnten zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich weitere Services aus dem Portfolio des Kantons bezogen werden. Dies soll im Bildungsgesetz neu verankert werden.

Kanton finanziert die Einführungskosten
Die einmaligen Einführungskosten für dieses Projekt in der Höhe von 1’485'000 Franken soll der Kanton tragen, die Gemeinden als Schulträgerinnen sollen hingegen künftig den laufenden Betrieb finanzieren.
Für die Steuerung des Angebots für kommunale Schulen soll darüber hinaus ein paritätisch zusammengesetztes Gremium etabliert werden. Damit sollen gleichzeitig die grösstmögliche Vollzugsfreiheit für die Gemeinden und die angemessene Reaktionsfähigkeit auf dynamische technologische Entwicklungen gewahrt bleiben.

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