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Oeschgen

 

Liegenschaft Circusstrasse 104, Reparatur des Daches

In der Liegenschaft Circusstrasse 104, welches im Eigentum der Einwohnergemeinde Oeschgen ist, ist das Dach undicht. Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Gebr. Schmid AG in Gipf-Oberfrick erteilt, um das Dach in den nächsten Tagen zu reparieren.

Spülarbeiten Sauberwasserleitung – Auftragsvergabe

Der Auftrag für die Spülung der Sauberwasserleitung wurde an die Kanalreinigung Näf GmbH in Frick vergeben.

Gemeindebeitrag an Jahres-Abo ausserhalb TNW

Personen, welche ein Jahresabonnement bzw. ein Streckenabonnement ausserhalb des TNW-Gebiets besitzen, können gegen Vorweisung des Quittungsbeleges am Schalter der Gemeindeverwaltung den Gemeindebeitrag von Fr. 200.00 (pro Jahr) beziehen.

Sanierung Hinter- und Mitteldorfstrasse; Deckbelagseinbau vom 13. September 2022

Am Dienstag, 13. September 2022 wird im Abschnitt Bingertenstrasse bis Föhrenweg der Deckbelagseinbau im Gehweg erfolgen. Die Belagsflächen werden vor dem Deckbelagseinbau mit Haftvermittler angespritzt. Das Betreten dieser Flächen ist zu unterlassen. Das Bitumen haftet an den Schuhen und kann auf Vorplätzen und Bodenbelägen nur mühsam entfernt werden. Auch Haustiere wie Katzen und Hunde sollten in dieser Zeit von der Strasse ferngehalten werden. Die Bauherrschaft sowie die Bauunternehmung übernehmen keine Haftung.

Sanierung Hinter- und ­Mitteldorfstrasse; Deckbelagseinbau vom 17. September 2022

Am Samstag, 17. September 2022 wird der Deckbelag fugenlos, über die ganze Länge der Baustelle unter Vollsperrung eingebaut. Der Einbau erfolgt am Samstag, da dann die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr am geringsten sind. Der Deckbelagseinbau kann nur bei trockener Witterung durchgeführt werden. Wenn es die Witterung nicht zulässt, verschiebt sich der Einbau auf den darauffolgenden Samstag. Die Bushaltestellen Gemeindehaus und Hinterdorf werden am Samstag, 17.09.2022 nicht bedient. Das PostAuto wendet jeweils bei der Haltestelle Brückenwaage. Diese wird gemäss Fahrplan bedient. Die Belagsflächen werden vor dem Deckbelagseinbau mit Haftvermittler angespritzt. Das Betreten dieser Flächen ist zu unterlassen. Das Bitumen haftet an den Schuhen und kann auf Vorplätzen und Bodenbelägen nur mühsam entfernt werden. Auch Haustiere wie Katzen und Hunde sollten in dieser Zeit von der Strasse ferngehalten werden. Die Bauherrschaft sowie die Bauunternehmung übernehmen keine Haftung. Das frühzeitige Befahren des Deckbelages führt zu bleibenden Schäden am Bauwerk. Aus diesem Grund ist das Umfahren von Absperrungen, etc. strikte untersagt.

Verfallsanzeige Steuern

Gemäss § 77 Abs. 2 Steuergesetzverordnung sind die Steuerpflichtigen, welche im September die Steuern des laufenden Jahres noch nicht bezahlt haben, auf den Verfalltag und die Folgen einer verspäteten Zahlung aufmerksam zu machen. Das Kantonale Steueramt verschickt deshalb Anfang September die Verfallsanzeigen. Die Steuern 2022 sind am 31. Oktober 2022 zur Zahlung fällig. Im November werden für die ausstehenden Steuern die Mahnungen zugestellt (Mahngebühr CHF 35.00). Nach der Mahnung wird für immer noch offene provisorische Steuern 2022 ohne weitere Ankündigung die Betreibung eingeleitet (Mahngebühr für die Betreibung CHF 100.00). Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, kann mit der Abteilung Finanzen (Tel. 062 865 60 22 / ) in ausreichend begründeten Fällen eine verbindliche Abzahlungsvereinbarung getroffen werden. Falls der provisorische fakturierte Steuerbetrag zu hoch oder zu tief ist, kann die Abteilung Steuern (Tel. 062 865 60 27 / ) die Rechnung bei wesentlichen und begründeten Abweichungen auf Verlangen anpassen. Auf zu viel bezahlten Steuern wird ein Vergütungszins von 0,1 Prozent gewährt und bei der definitiven Veranlagung abgerechnet. Allfällige Steuerguthaben werden zuerst mit anderen offenen Steuerforderungen, Zinsen, Bussen und Gebühren verrechnet (§ 223c Abs. 3 Steuergesetz). Nicht verrechnete Guthaben werden zurückerstattet.

Meldung Wechsel Mietverhältnis

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden. In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Gemeinderat Oeschgen

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