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Hellikon

 

Baugesuchspublikation

Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. September 2022 bis 17. Oktober 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 22-17

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon; Projektverfasser: Steck+Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden; Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Kindergarten Hellikon; Lage: Parzelle 40, Schulstrasse; Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt: - Peter Hasler-Althaus, Oberdorf 8, 4316 Hellikon, Wohnungseinbau in Gebäude AGV-Nr. 450 / Stützmauer bei Gebäude, Parzelle 286, Stangenmatt. Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung an St. ­Michael geschlossen

Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an St. Michael, Donnerstag, 29.09.2022, ganztägig geschlossen. Ab Montag, 03.10.2022, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit dem Bestattungsdienst Biaggi (062 865 70 70) Kontakt auf. Die Gemeindeverwaltung

Kantonale und Eidgenössische Volksabstimmung vom 25.09.2022

Am Sonntag, 25. September 2022 werden den Stimmberechtigten die folgenden kantonalen und eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet: • Kantonal: Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder, Änderung vom 18. Januar 2022); • Eidgenössisch: Volksinitiative vom 17. Dezember 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»; • Eidgenössisch: Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer; • Eidgenössisch: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21); • Eidgenössisch: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts). Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Stimmzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 25. September 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro

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